Aktuelles in Rangendingen
Illegale Müllablagerungen
Erstelldatum07.09.2026
Immer und immer wieder werden Müllsäcke und sonstige Abfälle widerrechtlich auf öffentlichen Flächen, an Straßenrändern oder in der freien Landschaft abgeladen und zurückgelassen. Vorletzte Woche wurden mehrere Müllsäcke am Straßenrand in Richtung Hirrlingen abgestellt.
Eine solche Form der Abfallentsorgung ist rechtswidrig und wird von der Gemeinde Rangendingen keinesfalls toleriert.
Wer seinen Müll einfach in der Landschaft entsorgt, muss sich darüber im Klaren sein, welche Folgen dies für unsere Umwelt hat: Abfälle können Böden und Gewässer verunreinigen und Tiere gefährden. Kunststoff, Verpackungen und andere Bestandteile können über Jahre oder Jahrzehnte in der Umwelt verbleiben. Eine derart rücksichtslose Entsorgung ist unakzeptabel.
Darüber hinaus verursacht jede illegale Müllablagerung zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Bauhof und die Gemeindeverwaltung sowie Kosten für die Beseitigung und ordnungsgemäße Entsorgung. Diese Kosten trägt letztlich die Allgemeinheit.
Abfälle sind ordnungsgemäß über die dafür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten zu entsorgen. Öffentliche Flächen, Straßenränder und die freie Landschaft sind keine kostenlosen Entsorgungsplätze. Bequemlichkeit und Kostenersparnis rechtfertigen eine illegale Ablagerung in keiner Weise.
Die Gemeinde Rangendingen geht gegen illegale Müllablagerungen konsequent vor. Werden Hinweise auf den Verursacher gefunden, werden diese geprüft und die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen wird Anzeige erstattet. Je nach Sachverhalt können weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen folgen. Auch die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung können dem Verursacher auferlegt werden.
Illegale Müllablagerungen werden in keinem Fall geduldet. Wer seinen Abfall widerrechtlich in der Öffentlichkeit oder in der freien Landschaft entsorgt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Gemeindeverwaltung Rangendingen




