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Aktuelles in Rangendingen

Stellungnahme Funkmast Bietenhausen

Erstelldatum26.05.2026

In Bietenhausen soll von der Deutschen Telekom gemeinsam mit der DFMG ein Ausbau des Mobilfunknetzes erfolgen. Letzte Woche wurden in der Ortschaftsratssitzung in Bietenhausen von den zahlreichen anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern viele Fragen an den anwesenden Mitarbeiter der Deutschen Telekom und auch an die Gemeinde Rangendingen gestellt. Wir möchten den Sachverhalt hier nochmals neutral zusammenfassen und ohne Wertung darstellen. Auch im Nachgang zu der Ortschaftsratssitzung hat die Gemeinde mit der Deutschen Telekom den regen Austausch gesucht und nochmals vertieft die verschiedenen Fragen der Einwohnerschaft an die Deutsche Telekom gerichtet. Die Antworten und den Sachverhalt möchten wir nachfolgend in Kurzform an Sie weitergeben und Sie umfassend über das Thema informieren:

Grundsatz

  • In Deutschland ist das Mobilfunknetz leider nach wie vor mangelhaft ausgebaut. Wir merken dies vor allem in den ländlichen Gegenden. Für viele Menschen ist dies beruflich wie privat ein Standortnachteil. Die Infrastruktur in Deutschland muss national wie international wettbewerbsfähig bleiben und in einigen Bereichen auch erst noch werden.
  • Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt deshalb seit vielen Jahren das Ziel diese Lücken zu schließen und bedient sich dabei der Bundesnetzagentur. Die Lizenzen für das 5G-Netz wurden dabei im Jahr 2019 ausgeschrieben.
  • Die Deutsche Telekom hat diese Ausschreibung gewonnen und die Lizenzauflage bekommen deutschlandweit in unzähligen Gebieten das Mobilfunknetz auszubauen

Standort

  • Der Suchkreis ist von der Bundesnetzagentur und der Funknetzplanung der Deutschen Telekom fest vorgegeben und kann nicht verändert werden. Dies ist einer der zentralen Punkte des ganzen Sachverhalts.
  • Für Bietenhausen beinhaltet die Lizenzauflage in dem in der separaten Karte dargestellten Suchkreis (rot umrandet) einen Mobilfunkstandort zu erstellen.
  • Zu Beginn des Jahres 2025 wurde die Gemeinde Rangendingen aus diesem Grund angeschrieben und darum gebeten zu prüfen, ob kommunale Flächen für Standorte in Höfendorf und Bietenhausen zur Verfügung stehen. In dem erwähnten Suchkreis in Bietenhausen ist die Gemeinde aber nur Eigentümerin von insgesamt wenigen Flächen meistens innerhalb der bebauten Ortschaft oder im Tal bei der Kläranlage und dem Wasserwerk (siehe gelbe Flächen auf der Karte). Die Tallagen scheiden wegen der Topographie ebenso aus wie z.B. einzelne Flächen Richtung Tobelgraben. Ein Standort auf dem Friedhofsgelände scheidet selbstverständlich ebenso aus. Nach Prüfung und Auskunft der Deutschen Telekom sind sämtliche kommunale Flächen für einen möglichen Mobilfunkstandort nicht geeignet.
  • Im Rahmen der Standortsuche wurden von der Deutschen Telekom insgesamt 13 Alternativen beziehungsweise Suchansätze geprüft. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten betrachtet, unter anderem Gebäude, Grundstücke und weitere Lagen im Umfeld. Die geprüften Varianten konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Teilweise waren sie baulich nicht geeignet, teilweise topographisch oder funktechnisch ungünstig. In anderen Fällen gab es keine Rückmeldung, eine Absage oder kein Interesse an einer Vermietung. Der jetzt vorgesehene Standort ist der tragfähigste Standort, um Bietenhausen und die umliegenden Bereiche zuverlässig zu versorgen.  
  • Standorte mit größerem Abstand zur Wohnbebauung wurden im Rahmen der Suche mitbetrachtet. Diese konnten die erforderliche Versorgung jedoch nicht in gleicher Weise sicherstellen oder waren aus anderen Gründen nicht realisierbar. Ein Standort am Waldrand oder deutlich weiter außerhalb klingt zunächst nachvollziehbar, hätte aber funktechnisch eine andere Wirkung. Ziel ist nicht nur eine Versorgung am Ortsrand, sondern eine stabile Versorgung für Bietenhausen und die angrenzenden Bereiche.
  • Die Suche nach einer geeigneten Fläche hat nun ergeben, dass der Mobilfunkstandort auf einer privaten, landwirtschaftlichen Fläche auf der anderen Seite der Kreisstraße am Rande des Suchkreises gebaut werden soll (siehe Karte). Diese Fläche ist etwas mehr als 70 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Eine weitere mögliche Alternative wäre mitten in der bebauten Ortslage von Bietenhausen möglich gewesen und hätte sich auch bestens geeignet. Allerdings hat der Grundstückseigentümer hier der Erstellung eines Standortes nicht zugestimmt.
  • Die Sendetechnik muss für die bestmögliche Funktion nahe an der Bebauung platziert werden. Bei einem größeren Abstand werden nicht nur die Mobilfunksignale schwächer, sondern auch die verschickten Strahlen/die Frequenzen müssten dann stärker sein, um die Endgeräte wie Smartphones zu erreichen. Bei vielen kleineren Standorten ist die Strahlenbelastung deutlich geringer als bei wenigen großen Standorten, die dann „stärker“ senden müssen.
  • Die einzelnen Standorte (Hart, Rangendingen, Bietenhausen, Wachendorf, Hirrlingen etc.) korrespondieren miteinander und das zur Verfügung gestellte Netz darf sich nicht überschneiden, sonst wird das Mobilfunknetz gestört. Wenn die Standorte der Mobilfunkmasten zu nahe aneinander stehen, wäre dies kontraproduktiv.
  • Gleichzeitig geht es bei der Standortsuche nicht ausschließlich um eine lokale Lösung, sondern sämtliche Netze müssen wie ein Zahnradsystem ineinandergreifen, welche dann als Ganzes das gesamtdeutsche Netz bilden.
  • Durch den Standort des Mobilfunkmasts können ganz Bietenhausen, Teile von Höfendorf aber auch Teile von Hirrlingen abgedeckt werden. Höfendorf soll künftig über die beiden Funkmasten in Hart und Bietenhausen versorgt werden. Teile des Ortes werden von Hart versorgt, andere Teile vom Standort in Bietenhausen.
  • Durch die Wahl dieses Standortes in Bietenhausen kann auf einen ursprünglich geplanten, zusätzlichen Standort in Höfendorf verzichtet werden. Eine der Vorgaben des Bundes ist auch der wirtschaftliche Ausbau des Netzes.
  • Anmerkung der Deutschen Telekom zum Standort Haigerloch-Hart: Der Standort in Hart ist bereits im Prozess hinterlegt und wird entsprechend in den weiteren Planungen berücksichtigt. Der Standort befindet sich derzeit noch nicht in Betrieb bzw. ist noch nicht gebaut, ist aber planerisch bereits aufgenommen. Perspektivisch wird dieser Standort dazu beitragen, die Versorgung in Höfendorf teilweise zu verbessern.
  • Rangendingen selbst wird vom großen Sendemast auf der Hochburg mit einer größeren Sendeleistung versorgt, es gibt aber auch noch einen privaten Standort in der bebauten Ortslage von Rangendingen (Nähe Kreisverkehr).
  • Die gleichen Standorte wie in Bietenhausen sind aktuell in sehr vielen Städten, Gemeinden und den dazugehörigen Ortschaften geplant oder bereits umgesetzt. Von den Teilorten Burladingens und Hechingens über Haigerloch oder auch Starzach sind alle Kommunen davon betroffen. In den aufgeführten Nachbargemeinden befinden sich die Standorte teilweise bereits mitten in der Ortslage oder werden dort auf Dächern von Turnhallen etc. geplant. In den meisten anderen Fällen sind die Standorte in geringem Abstand zur Bebauung vorgesehen. In etlichen Fällen ist der Abstand zur Wohnbebauung deutlich geringer als dieser in Bietenhausen vorgesehen ist. Manche Ortschaften waren in den Lizenzauflagen der Deutschen Telekom bisher nicht zum Ausbau vorgesehen und haben sich erfolgreich darum bemüht hier noch aufgenommen zu werden, da die Ortschaft ein sehr schlechtes Mobilfunknetz hat. In größeren Städten wie z.B. Stuttgart gibt es rund 1.000 solcher Standorte.
  • Auch in Nachbargemeinden wurde und durfte nach unserer Information von keinem Suchraum abgewichen werden und sämtliche Funkmasten werden innerhalb der Suchgebiete aufgestellt.
  • Über den geplanten Standort wurde die Gemeinde im Oktober 2025, über das Bauvorhaben und das Baugesuch wurde die Gemeinde am 21.01.2026 informiert. Die Behandlung in der Sitzung des Gemeinderats am 02.02.2026 wurde abgesetzt, da von der Gemeinde und vom Ortschaftsrat noch Fragen zum Vorhaben offen waren. Aus diesem Grund wurde der Vertreter der Deutschen Telekom in die Sitzung des Ortschaftsrates am 11.05.2026 eingeladen und hat hier der zahlreich anwesenden Bevölkerung und dem Ortschaftsrat fast 2 Stunden Rede und Antwort gestanden.
  • Ortsvorsteher Gerd Beiter aus Höfendorf wurde bereits 2025 eingebunden bzw. informiert als noch ein weiterer Standort in Höfendorf gesucht wurde, da dort eine kommunale Fläche in Frage gekommen wäre was in Bietenhausen nicht der Fall ist.
  • Über sämtliche Gespräche und Abstimmungen zwischen der Deutschen Telekom und privaten Grundstückseigentümern war und ist die Gemeinde Rangendingen nicht informiert und muss die Gemeinde aber auch nicht informiert werden.
  • Die Gemeinde wurde auch erst über den geplanten Standort und dann über das Baugesuch informiert.

Genehmigungsverfahren

  • Die Gemeinde ist nicht Bauherr oder Projekt- bzw. Entscheidungsträger oder auch Grundstückseigentümerin. Aus diesem Grund wurde das Thema bisher auch nicht in einem Gremium der Gemeinde behandelt. Die Beteiligung der Gemeinde beschränkt sich lediglich auf die baurechtliche Seite, da keine gemeindeeigenen Flächen zur Verfügung stehen. Die baurechtliche Behandlung erfolgte nun in der Sitzung des Ortschaftsrates und in der Sitzung des Gemeinderats am 20.05.2026.
  • Für Mobilfunkstandorte gibt es keinen pauschalen Mindestabstand, sofern die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.
  • Mobilfunkstandorte können auch in der bebauten Ortslage umgesetzt werden. Die verbaute Technik ist dabei verfahrensfrei.
  • Der Ortschaftsrat hat das Baugesuch in seiner Sitzung vom 11.05.2026 abgelehnt bzw. das Einvernehmen nicht erteilt.
  • Aus rein rechtlicher Sicht, welche die Gemeinde hier ausschließlich zu beurteilen hat, wird nur das Bauwerk „Stahlgittermast“ behandelt. Die eingesetzte Technik wird nicht nach Baurecht beurteilt und ist verfahrensfrei. Das Bauwerk „Stahlgittermast“ ist baurechtlich genehmigungsfähig, weshalb ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Genehmigung besteht. Bis zu einer Höhe von 20 m wäre auch das Bauwerk verfahrensfrei. Die Behandlung im Ortschaftsrat und Gemeinderat erfolgt lediglich, weil die Höhe des Masts um 10 m überschritten wird und sich das Bauwerk außerhalb der Ortslage befindet. Für den Fall, dass die Gemeinde Rangendingen das Einvernehmen zum Baugesuch nicht erteilt, wird die Stadt Hechingen aufgrund der rechtlichen Vorgaben das Einvernehmen der Gemeinde sicher ersetzen und muss dies auch. Die Rücksprache mit dem Baurechtsamt in Hechingen hat stattgefunden. Die Fachbehörden des Landratsamtes haben dem Standort zugestimmt.
  • Ein Einspruchsverfahren ist rechtlich nicht möglich. Nach unserer Einschätzung steht lediglich der Klageweg nach Erteilung der Genehmigung offen.

Die Deutsche Telekom und auch die Gemeinde nehmen das Thema und die Sorgen der Einwohnerinnen und Einwohner ernst und bieten gerne an einen Vertreter des Bundesamts für Strahlenschutz zu einer Infoveranstaltung nach Bietenhausen einzuladen, damit detaillierte Fragen zu dem Thema gestellt und beantwortet werden können. Hier können dann auch Fragen zur Strahlenbelastung der Mobilfunkstandorte, von einzelnen Mobilfunkgeräten, von WLAN-Netzen oder auch von Haushaltsgeräten beantwortet werden.

Viele Einwohnerinnen und Einwohner Bietenhausen machen sich dabei vor allem auch um die psychischen Folgen eines solchen sichtbaren Stahlgitterturms Gedanken. Dieses Unwohlsein durch die Nähe zum Standort wird Nocebo-Effekt genannt. In den generellen Erläuterungen der Deutschen Telekom zu Mobilfunkstandorten wird dies auch näher thematisiert, aber auch darauf hingewiesen, dass baulich ein Mindeststandard eingehalten werden muss und Infrastruktur eben leider nicht unsichtbar erstellt werden kann.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, möchten aber darauf hinweisen, dass die Deutsche Telekom Bauherr und Projektträger ist und nicht die Gemeinde Rangendingen. Die Gemeinde möchte die Fragen der Einwohnerschaft aber bestmöglich beantworten. Die Gemeinde hat bisher zu keinem Zeitpunkt die Öffentlichkeitsarbeit für ein Bauvorhaben übernommen, wenn es nicht ein gemeindeeigenes Bauvorhaben ist und wird dies auch zukünftig nicht machen. Dies gilt auch für diesen Vorgang. Die Gemeinden müssen effizient arbeiten und sich um ihre Zuständigkeiten und Aufgaben kümmern. Damit sind, wie aus der Presse regelmäßig berichtet wird, alle Gemeinden und auch die Gemeinde Rangendingen mehr als ausgelastet.  

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