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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Genutzte Technologien
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH
  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH
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Hochwasser

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben eindrücklich gezeigt, wie aktuell das Thema Hochwasser bei uns in Baden-Württemberg ist. 

Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die nicht verhindert werden können und charakteristisch für das Abflussverhalten von Bächen und Flüssen sind.

Im Fall eines Hochwassers können große Risiken für Menschenleben und Sachwerte bestehen. Durch zerstörte Straßen oder Versorgungsleitungen können zudem Folgeschäden wie die Unterbrechung von Produktionsabläufen eintreten. Diese Risiken können durch eine gute Hochwasservorsorge erheblich vermindert werden.

Weiterführende Informationen und Links

Zugehörige Leistungen

Checkliste für Hochwasser

Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum vor den Folgen eines Hochwassers zu schützen.

Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken immer nur im Rahmen ihrer Bemessungsgrenzen und können damit keinen hundertprozentigen Schutz bieten.

Die Feuerwehr wird sich im Ernstfall erst um die Objekte kümmern, bei denen Leib und Leben von Menschen oder besonders wertvolle Gegenstände gefährdet sind.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen.

Informieren Sie sich!
In der Hochwassergefahrenkarte können Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sowie Mieter und Mieterinnen sehen, ob und in welchem Ausmaß ihre Häuser und Wohnungen von Hochwasser betroffen sein können.
Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ).
Aktuelle Wetterwarnungen gibt der Deutsche Wetterdienst heraus.

Schon bei der Planung und dem Bau können Eigentümer Maßnahmen treffen, zum Beispiel auf einen Keller verzichten und geeignete Baumaterialien verwenden.
Doch auch an bestehenden Gebäuden lässt sich viel erreichen, beispielsweise über den Einbau von Rückschlagklappen oder mit mobilen Einrichtungen zur Abdichtung von Kellerschächten oder Türen.

Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff und darf auch bei Hochwasser nicht austreten.
Daher sind Energieträger wie Holzpellets oder Erdgas prinzipiell besser geeignet.
Ist Heizöl die einzige Alternative, muss der Öltank hochwassersicher installiert werden.

Weitere Maßnahmen der Eigenvorsorge sind die Aufstellung eines privaten Notfallplans und die finanzielle Absicherung durch Rücklagen oder Versicherungen.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • § 5 Absatz 2 - Allgemeine Sorgfaltspflichten

Zugehörige Leistungen

  • Hochwassergefahrenkarten nutzen

Freigabevermerk

18.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Hochwasserangepasstes Planen und Bauen

Liegt Ihr Grundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, schon bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die Schäden in größerem Umfang vermieden werden können.

Dies können Sie beispielsweise tun, indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen beziehungsweise ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen.
Die Bauweise des Gebäudes und die Wahl der jeweiligen Baumaterialien haben hier entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Hochwasserschäden.

Bestehende Öltanks in Überschwemmungsgebieten müssen seit Januar 2023 und in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten bis 2033 speziell gesichert sein. Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist in Überschwemmungsgebieten verboten. In Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist verboten, wenn alternative Energieträger zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann.

Vor Beginn der Planung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sollten Sie alle verfügbaren Informationen in Bezug auf die Überschwemmungsgefahr Ihres Grundstücks einholen. Dazu können Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg nutzen.

Achten Sie auch auf die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen.

Jeder Bauherr beziehungsweise jede Bauherrin ist bei einer möglichen Bedrohung durch Hochwasser gesetzlich verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.

Tipp: Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Hochwasserversicherung beziehungsweise einer Elementarschadenversicherung sinnvoll sein.

Rechtsgrundlage
Wassergesetz (WG):

  • § 65 Überschwemmungsgebietezu §§ 76 und 78 Wasserhaushaltsgesetz
  • § 76 Gewässerkundlicher Dienst
  • § 78 Bauüberwachung und Bauabnahme

Wasserhaushaltsgesetz (WHG):

  • §5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

Kommunales Krisenmanagement und Gefahrenabwehr bei Hochwasser

Das kommunale Krisenmanagement und die Gefahrenabwehr bei Hochwasser sollen Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren, die Umwelt, erhebliche Sachwerte und die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung abwenden. Sie basieren auf den Regelungen des Landeskatastrophenschutz-, des Polizei- und des Feuerwehrgesetzes. Sie müssen sich aber keineswegs darauf beschränken.

Planungen zielen auch darauf ab, dass die Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen sowie die Ver- und Entsorgung gesichert sind und dass keine bleibenden Schäden für Infrastruktur, Wirtschaft und relevante Kulturgüter entstehen.

Die Alarm- und Einsatzplanung ist das klassische Instrument der Behörden im Katastrophenschutz. Sie beurteilen im Vorfeld gemeinsam mit den Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), was sie während und nach einem Hochwasser leisten können, um die nachteiligen Folgen möglichst gering zu halten.
Die Alarm- und Einsatzpläne umfassen auch Planungen zur örtlichen Hochwasserwarnung. Sie bereiten die Alarmierung und den Einsatz aller beteiligten Kräfte vor. Dabei ist auf eine Synchronisierung mit vorhandenen objektspezifischen Einsatz- und Notfallplänen zu achten. Sinnvoll sind auch die Nachsorge und die Überprüfung, ob die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren.

Eine umfassende Vorbereitung geht aber weit über den klassischen Bevölkerungsschutz hinaus: In einem Prozess des mehrfachen Wiederholens (iterativer Prozess) planen die Kommunen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren die Aufgaben für den Hochwasserfall. Sie stimmen sie aufeinander ab, klären die Zuständigkeiten und setzen die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich um.
Wichtig sind dabei „empfindliche Einrichtungen“ wie Schulen, Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser.
Für einen Kindergarten sollte beispielsweise klar sein,

  • wer die Einrichtung über das Hochwasser informiert,
  • wer unter welchen Bedingungen die Entscheidung für eine Evakuierung trifft,
  • wohin die Kinder gebracht werden,
  • wer die Eltern informiert,
  • wer wie die Einrichtung des Kindergartens sichert.
  • Wo kann in den darauf folgenden Tagen eine Notbetreuung gewährleistet werden?
  • Was geschieht nach dem Hochwasser, um den Kindergarten zu reinigen und wieder einzurichten?

Auch notwendige bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel hochwassersichere Notausgänge sollten im Rahmen der Planung festgelegt und umgesetzt werden.

Für Städte, Kommunen und Verbände besteht außerdem die Möglichkeit, das internetbasierte Flut-Informations- und Warnsystem (FLIWAS) für ihre Alarm- und Einsatzplanung zu nutzen.

Versicherung gegen Hochwasserschäden

Auch bei guter Vorsorge kann Hochwasser erhebliche finanzielle Folgen haben. Bürgerinnen und Bürger sollten daher finanzielle Rücklagen bilden oder eine geeignete Versicherung abschließen.

Informationen und Beratung zur Zusatzversicherung gegen Hochwasserschäden (Erweiterte Elementarschadenversicherung) geben

Weitere Informationen und zusätzliches Informationsmaterial finden Sie

Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg

Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern.

Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden.
Die Strategie des Landes wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) synchronisiert.
Im Jahr 2022 wurde die Hochwasserstrategie des Landes aufgrund der Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen im Jahr 2021 und dem weiterentwickelten Starkregenrisikomanagement fortgeschrieben.

„Gemeinsam“ ist der Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Neben den Kommunen und dem Land spielen weitere Akteure wichtige Rollen, wenn es darum geht, die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu erkennen und zu reduzieren. Vertreter all dieser Gruppen vereinbarten in einem Zehn-Punkte-Programm die wichtigsten Prinzipien, um Hochwasserrisiken zu verringern. Die Grundlagen für ein koordiniertes, in die Zukunft gerichtetes Hochwasserrisikomanagement wurden damit geschaffen.

„Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn ein Verhindern von Hochwasser und Starkregen wird nie vollständig möglich sein. Durch die Kombination unterschiedlicher Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken wird vielmehr angestrebt, als Gesellschaft die Fähigkeit zu entwickeln, Hochwasser- und Starkregenereignisse mit möglichst geringen Schäden zu bewältigen und wichtige Funktionen und Strukturen schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. zu reorganisieren.

Die konkreten Maßnahmen zur Vorsorge, zum Schutz und zum Umgang mit Risiken auf lokaler Ebene werden in Maßnahmenberichten dokumentiert. Diese Berichte fassen für jede potentiell betroffene Kommune zusammen, wie weit die Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos schon umgesetzt sind. Außerdem zeigen sie den Handlungsbedarf auf.

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