Wasser der Gemeinde Rangendingen
Die Gemeinde Rangendingen legt großen Wert auf eine sichere und zuverlässige Wasserversorgung. Gleichzeitig möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigen, verantwortungsvoll und sparsam mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen.
Wasser sparsam nutzen
Ein bewusster Umgang mit Wasser schützt nicht nur die Umwelt, sondern senkt auch die eigenen Kosten. Schon kleine Maßnahmen wie kürzere Duschzeiten, der Einsatz wassersparender Armaturen oder das Sammeln von Regenwasser zur Gartenbewässerung können viel bewirken.
Leitungsauskunft
Für Auskünfte zu bestehenden Wasserleitungen innerhalb des Gemeindegebiets steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Gemeindeverwaltung, wenn Sie Fragen zur Leitungsführung, geplanten Bauprojekten oder Grabungsarbeiten haben.
Abrechnung – Stadtwerke
Die Abrechnung des Wasserverbrauchs in Rangendingen erfolgt über die Stadtwerke Hechingen.
Bei Fragen zu Gebühren, Abschlägen, Zählerständen oder Rechnungen wenden Sie sich bitte direkt an:
Stadtwerke Hechingen GmbH
Telefonnummer: 07471 93650
E-Mail schreiben
www.stadtwerke-hechingen.de
Wasseranschluss anmelden
Wenn Sie einen neuen Wasserhausanschluss benötigen, erfolgt die Anmeldung ebenfalls über die Stadtwerke Hechingen.
Alle Informationen sowie das Antragsformular finden Sie direkt auf der Website der Stadtwerke.
Allgemeines - Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Für die Trinkwasserversorgung sind die Kommunen (Städte und Gemeinden) zuständig. In den meisten Fällen betreiben sie selbst ein Unternehmen zur Trinkwasserversorgung oder beziehen Trinkwasser von Unternehmen kommunaler Zusammenschlüsse.
Wenn Sie ein Haus bauen, muss dieses an die kommunale Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.
Auch das Abwasser muss von den Kommunen beseitigt werden. Abwasser ist nicht nur das Schmutzwasser aus Haushalten, Industriebetrieben oder der Landwirtschaft, sondern auch das Regenwasser, das von bebauten Flächen abfließt. In der Regel wird das Abwasser in eine kommunale Kläranlage geleitet und dort gereinigt. Danach wird es in ein Gewässereingeleitet.
Die Wasserversorgung wird über Gebühren oder privatrechtliche Entgelte finanziert, die Abwasserbeseitigung in Baden-Württemberg über Gebühren.
Für Kommunen und Zweckverbände aus den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung besteht die Möglichkeit, Fördergelder des Landes für Investitionen zu beantragen, um ihre Bürger finanziell zu entlasten.
Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen keine Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier über die Toilette entsorgt werden. Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf. Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden.
Rechtsgrundlage:
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG )
Wassergesetz für Baden-Württemberg
Ermittlung der versiegelten/teilversiegelten Grundstücksflächen
Hier finden Sie alle Informationen und den Flächenerhebungsbogen zur Ermittlung der versiegelten und teilversiegelten Flächen Ihres Grundstückes.




