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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
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  • Webseite, die Sie besuchen
  • Browserinformationen
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH
  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rangendingen
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Europäische Union

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Logo Gemeinde Rangendingen

Abfall und Müll entsorgen

Für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Rangendingen ist das Abfallwirtschaftsamt des Zollernalbkreises zuständig.
Dieses übernimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Organisation und Durchführung der Abfallentsorgung.

Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Abfall, unter anderem zu:

  • Abfallgebühren
  • Müllbehälter (vorgeschriebene Größen und Bestellmöglichkeiten)
  • Abfuhrterminen und Abfallkalender
  • Regelungen zu verschiedenen Abfallarten (z. B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen, Glas)
  • Sonderabfällen, Elektrogeräten und Batterien

Eine persönliche Auskunft ist ebenfalls schriftlich oder telefonisch möglich.

Abfallarten und besondere Regelungen

Es wird unterschieden zwischen Abfällen aus privaten Haushalten und gewerblichen Abfällen, für die gesonderte Vorschriften gelten.
Für bestimmte Abfallarten wie Altpapier, Glas, Elektrogeräte oder Batterien bestehen besondere Entsorgungsregelungen. Auskunft hierzu erteilt das Abfallwirtschaftsamt.

Müllbehälter und Nutzung

Die für Rangendingen gültige Abfallsatzung des Zollernalbkreises regelt, welche Müllbehälter zu nutzen sind. In der Regel ist mindestens ein Müllbehälter pro Haushalt vorgesehen.
In bestimmten Fällen kann auch eine gemeinschaftliche Nutzung von Müllbehältern möglich sein.

Umzug

Bei einem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich des Abfallwirtschaftsamts können zu viel gezahlte Müllgebühren unter bestimmten Voraussetzungen anteilig erstattet werden.

Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Zuständigkeit

Abfallwirtschaftsamt des Landkreises

Ablauf

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die jeweilige Abfallsatzung legt fest, ob pro Haushalt oder pro Hausnummer eigene Müllbehälter (z. B. für Restmüll, Bioabfall, Papier oder Verpackungen) genutzt werden müssen.
In vielen Fällen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise ist auch die gemeinsame Nutzung von Müllbehältern möglich.

Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

Kosten

Die Höhe der Abfallgebühren ist nicht landesweit einheitlich. Maßgeblich ist die jeweilige Abfallgebührensatzung des Landkreises.
Die Gebühren werden durch den zuständigen Kreistag beschlossen.

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